Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (02.03.2010) über die Vorratsdatenspeicherung entschieden.

Die erste gute Nachricht: Die jetzige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und deshalb als nichtig zu erklären.

Das bedeutet, dass diese Gesetze ungültig werden. Es gibt keine Übergangsregelung. Der Gesetzgeber muss neue Gesetze entwerfen.

Die schlechte Nachricht: Im Grundsatz ist die Vorratsdatenspeicherung rechtens und mit bestimmten Auflagen mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das heißt, der Staat darf (nachdem das geänderte Gesetz auf den Weg gebracht wurde) munter weiter alle Verbindungsdaten von allen (mit nur ganz wenigen Ausnahmen) deutschen Bundesbürgern speichern.

Wer mit wem telefoniert, gemailt oder gechattet hat. Wer (und wann) welche Seiten (genauer Server) besucht hat. Und so weiter…

In meinem letzten Artikel habe ich kurz auf George Orwells 1984 geschaut, in der Hoffnung, dass der Staat sich dieses Buch nicht als Vorbild nimmt.

Dabei habe ich unberücksichtigt gelassen, das wir genau dort sind. Im totalen Überwachungsstaat!

Fazit: Soll sie doch speichern was sie wollen. Ich selber bin ein recht offener Mensch. Wenn der Staat etwas von mir wissen will, soll er mich fragen. Ist deutlich billiger und einfacher (braucht keine richterlichen Beschluss).

Wichtiger ist, was mit den Daten später angestellt wird. Da sollte der Staat mal drüber nachdenken.

Aber das ist das rechtstaatliche Denken (wie es übrigens das Finanzamt seit Jahren pflegt).

Der Bürger sagt immer die Unwahrheit und die Finanzämter sind der Staat und sagen immer die Wahrheit!
Original-Zitat eines Finanzamtsbeamten:

„Wir sind das Finanzamt. Wenn wir Ihr Konto mit 768,00 EUR belasten, dann hat das schon seine Richtigkeit, auch wenn wir Ihnen keinen Bescheid darüber geschickt haben.“

-Zitat Ende-

Sozialhilfe für Bordellbesuche

Keine „einmalige Leistungen“ für Bordellbesuche

Es ist schon zum Schmunzeln. Im März 2004 urteilte das Verwaltungsgericht Ansbach (Az. AN 4 K 04.00052) in einem besonderen Fall.

Ein Sozialhilfeempfänger beantragte beim zuständigen Amt „einmalige Leistungen“ als Zusatz zu seinem Regelsatz. Aber nicht für eine Waschmaschine oder Kinderkleidung, sondern für den Besuch im Bordell und das Entleihen von Pornofilmen. Zur Begründung fügte besagter Sozialhilfeempfänger an, dass er den Besuch und die Pornofilme zum Ausgleich seines seelischen Gleichgewichts.

Das Amt lehnte (erwartungsgemäß) ab

Das beirrte den Sozialhilfeempfänger überhaupt nicht. Er legte klagte gegen die Ablehnung. Im März 2004 dann das Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Ablehnung des Amtes ist berechtigt.

Warum steht es nun in diesem Blog?
Das Gericht begründete die Ablehnung mit der Tatsache, das der Besuch des Bordells mit dem Regelsatz abzugelten ist. Wenn dies nicht ausreiche, so müsse der Gesetzgeber eben den Regelsatz anheben. Eine Finanzierung des Bordells aus den „einmaligen Leistungen“ sieht das Gesetz nicht vor.

Fazit: Ich weis, ich mach mir wieder Feinde. Aber ich denke irgendwas ist verkehrt in diesem Land. Ich habe in den 80er Jahren Familien gesehen, die zuwenig Sozialhilfe hatten um Ihren Kindern Schulhefte oder Kleidung zu kaufen. und kaum 25 Jahre später entscheidet ein Gericht, dass der Sozialhilfesatz für einen Bordellbesuch heranhalten muss (und ggfls. durch den Gesetzgeber angepasst werden müsse). Bis Ende des Jahres muss der Gesetzgeber den Regelsatz (genauer die Berechnung desgleichen) „neu“ und auf „fundierte“ Beine stellen. Ich werde ein Auge darauf halten, ob es eine anteilige Position für Bordellbesuche gibt.

Was alle wusten: Hartz IV ist nicht gerecht

Heute hat das Bundesverfassungsgericht als höchste deutsche Gerichtsinstanz die Festsetzungen der Hartz-IV Sätze als Verfassungswidrig.
Bis Ende des Jahres muss die Bundesregierung nun nachbessern und eine neue (und nachvollziehbare) Lösung aufzeigen, die Regelsätze der Hartz-IV Gesetze neu festzusetzen.

Dabei ist festzuhalten, dass das Gericht nicht direkt den Regelsatz von 359,00 EUR anmahnt, sondern den Weg wie die Bundesregierung zu diesem Regelsatz gelangt.
Auch zukünftig kann es sein, dass der Regelsatz weiterhin bei 359,00 € verbleibt; Wenn die Bundesregierung aufzeigen kann, wie sie zu diesem Ergebnis kommt.

Die bisher üblichen „Schätzungen ins Blaue“ (wie man sie eigentlich nur von Mr. Spok in „Zurück in die Gegenwart /Star Trek IV her kennt“ sollen zukünftig unterbleiben.

Auch Härtefallregelungen muss es geben und vor allem die Kosten für Bildung (Schulen) müssen fundierte belegbar (oder neu berechnet) werden.

Fazit: Wir haben es alle gewusst. Die Hartz-IV Regelsätze reichen nicht aus. Ob sich etwas ändert, wird die Zukunft zeigen. Vielleicht klappt es dann auch wieder bei der nächsten Pisa-Studie.