Was alle wusten: Hartz IV ist nicht gerecht

Heute hat das Bundesverfassungsgericht als höchste deutsche Gerichtsinstanz die Festsetzungen der Hartz-IV Sätze als Verfassungswidrig.
Bis Ende des Jahres muss die Bundesregierung nun nachbessern und eine neue (und nachvollziehbare) Lösung aufzeigen, die Regelsätze der Hartz-IV Gesetze neu festzusetzen.

Dabei ist festzuhalten, dass das Gericht nicht direkt den Regelsatz von 359,00 EUR anmahnt, sondern den Weg wie die Bundesregierung zu diesem Regelsatz gelangt.
Auch zukünftig kann es sein, dass der Regelsatz weiterhin bei 359,00 € verbleibt; Wenn die Bundesregierung aufzeigen kann, wie sie zu diesem Ergebnis kommt.

Die bisher üblichen „Schätzungen ins Blaue“ (wie man sie eigentlich nur von Mr. Spok in „Zurück in die Gegenwart /Star Trek IV her kennt“ sollen zukünftig unterbleiben.

Auch Härtefallregelungen muss es geben und vor allem die Kosten für Bildung (Schulen) müssen fundierte belegbar (oder neu berechnet) werden.

Fazit: Wir haben es alle gewusst. Die Hartz-IV Regelsätze reichen nicht aus. Ob sich etwas ändert, wird die Zukunft zeigen. Vielleicht klappt es dann auch wieder bei der nächsten Pisa-Studie.

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