Polizei mit Sonderrechten: In Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen…

Bereits im Oktober 2008 berichtete Bild.de, dass ein Wagen der Polizei in Neuenburg gleich zwei Behindertenparkplätze sowie den Bürgersteig blockiert habe, obwohl die „regulären“ Parkplätze nur etwa 40m weit entfernt sind.

Auf Nachfrage der Redaktion hin kündigte der stellvertretende Dienststellenleiter an, dass er den betreffenden Beamten ins Gebet nehmen un Ihn fragen, was er sich dabei gedacht hat.

Es ist mal wieder klar. Wenn man Polizist ist, darf man alles ohne bestraft zu werden. Die normalsterblichen Bundebürger müssten wenigstens mit einem Knöllchen (in einem derart dreistem Fall) eher mit einem Abschleppwagen rechnen, der mehrere hundert Euro kosten würde.

Das erinnert mich doch sehr an den George Orwells Film „The Animal Farm“ (Farm der Tiere). Ich hoffe nicht, dass die Polizei sich ein Beispiel daran nimmt und wir später noch zum Film „1984“ kommen.

Oder sind wir schon längst dort? Denken Sie mal drüber nach!

Fazit:Wenn ich das nächste mal im Halteverbot stehe, so möge die Politesse meinen Chef anrufen. Der möchte mich ins Gebet nehmen. Ich werde Ihm dann erklären, was ich mir dabei gedacht habe.

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