Aktuelle Sachlage der Jungfern-Steuer
Tatsache ist, dass die Geburtenraten in Deutschland in den letzten Jahren erheblich sinken. Wurden 1965 noch etwa 1,35 Millionen Kinder in Deutschland geboren (Gesamtdeutschland) so erblickten im Jahr 1965 noch nicht einmal 700 tausend Kinder das Licht der Welt.
Dabei ist die Lösung ganz einfach.
Bereits Anfang des 18 Jahrhundert wurde in Berlin eine Jungfernsteuer erhoben. Frauen im gebärfähigem Alter (im 18. Jahrhundert waren das Frauen im Alter von 20 bis 40 Jahren) mussten für Ihre Jungfräulichkeit eine Steuer entrichten.
Die Jungfrauen von Berlin mussten damals 2 Groschen pro Monat Steuer entrichten.
Aktuell gelten Frauen im Alter von 18 bis 49 Jahren als gebärfähig.
(Hmh das könnte aber eine nicht unerhebliche neue Steuereinnahme werden *grübel*)
Nun gut. Heutzutage gibt es nicht mehr so viele Jungfrauen wie im 18. Jahrhundert, aber da gibt es ja noch das Kranzgeld. Bis ins 20. Jahrhundert mussten Männer die eine Frau deflorierten, aber nicht geheiratet haben ein so genanntes Kranzgeld bezahlen.
Aber keine Angst…
…Das letzte Urteil stammt aus den frühen 70er Jahren. Das Gesetzt wurde aber erst vor etwas über 10 Jahren (1998) ersatzlos gestrichen.
Fazit: Die Steuer auf die Jungfernschaft würde vermutlich weder die Geburtenrate steigern, noch eine neuerliche Einnahmequelle für den völlig überschuldeten Bundeshaushalt bedeuten. Aber wer weiß. Vielleicht wird der § 1300 BGB noch einmal hervorgeholt:
$ 1300 BGB (aufgehoben am 4.5.1998)
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.