Gibt es in Hessen noch die Todesstrafe?
Das muss theoretisch mit Ja beantwortet werden. Selbst im 21. Jahrhundert gibt es in Deutschland noch ein Bundesland, in dessen Verfassung die Todesstrafe verankert ist.
Genauer im Art 21. Der Verfassung des Landes Hessen. Dort ist zu lesen:
Art. 21 Verf(Gesetz) – Landesrecht Hessen
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Im Artikel 102 des Grundgesetztes steht jedoch, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Was gilt nun? Muss man sich Gedanken machen, in Hessen vor Gericht zu landen?
Nein; Das muss man nicht!
Mit nur drei Worten ist der Artikel 31 des Grundgesetztes eines der wichtigsten Gesetze in der Hierarchie der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesrecht bricht Landesrecht
Damit ist der Artikel 21 der Verfassung des Landes Hessen in Bezug auf die Todesstrafe aufgehoben.