Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (02.03.2010) über die Vorratsdatenspeicherung entschieden.

Die erste gute Nachricht: Die jetzige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und deshalb als nichtig zu erklären.

Das bedeutet, dass diese Gesetze ungültig werden. Es gibt keine Übergangsregelung. Der Gesetzgeber muss neue Gesetze entwerfen.

Die schlechte Nachricht: Im Grundsatz ist die Vorratsdatenspeicherung rechtens und mit bestimmten Auflagen mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das heißt, der Staat darf (nachdem das geänderte Gesetz auf den Weg gebracht wurde) munter weiter alle Verbindungsdaten von allen (mit nur ganz wenigen Ausnahmen) deutschen Bundesbürgern speichern.

Wer mit wem telefoniert, gemailt oder gechattet hat. Wer (und wann) welche Seiten (genauer Server) besucht hat. Und so weiter…

In meinem letzten Artikel habe ich kurz auf George Orwells 1984 geschaut, in der Hoffnung, dass der Staat sich dieses Buch nicht als Vorbild nimmt.

Dabei habe ich unberücksichtigt gelassen, das wir genau dort sind. Im totalen Überwachungsstaat!

Fazit: Soll sie doch speichern was sie wollen. Ich selber bin ein recht offener Mensch. Wenn der Staat etwas von mir wissen will, soll er mich fragen. Ist deutlich billiger und einfacher (braucht keine richterlichen Beschluss).

Wichtiger ist, was mit den Daten später angestellt wird. Da sollte der Staat mal drüber nachdenken.

Aber das ist das rechtstaatliche Denken (wie es übrigens das Finanzamt seit Jahren pflegt).

Der Bürger sagt immer die Unwahrheit und die Finanzämter sind der Staat und sagen immer die Wahrheit!
Original-Zitat eines Finanzamtsbeamten:

„Wir sind das Finanzamt. Wenn wir Ihr Konto mit 768,00 EUR belasten, dann hat das schon seine Richtigkeit, auch wenn wir Ihnen keinen Bescheid darüber geschickt haben.“

-Zitat Ende-

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